Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Wer im Ausland einen Pflegeberuf erlernt hat und in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten möchte, benötigt in der Regel die Anerkennung des Berufsabschlusses und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe bei der Bezirksregierung Münster.
Mehr Informationen:
Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – Bezirksregierung Münster